Lieferantenbewertung
Welche Anforderungen stellen IATF 16949 und VDA 6.3 an die Lieferantenbewertung in Bayern?
Lieferantenbewertung Kriterien für Bayern: So erfüllen bayerische Zulieferer Vorgaben aus IATF 16949 und VDA 6.3 und bereiten Prozessaudits samt Nachweisen vor.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferantenbewertung Kriterien müssen bei bayerischen Zulieferern beide Standards abdecken: IATF 16949 als Systemvorgabe, VDA 6.3 als Prozessmaßstab.
- Bewertet wird nicht nur Qualität, sondern auch Logistik, Kosten, Arbeitsschutz und Nachweisführung.
- Das Prozessaudit nach VDA 6.3 prüft die Lieferkette produktbezogen, das IATF-Systemaudit die Organisation.
- Mittelständler brauchen eine schlanke Systematik mit klaren Kennzahlen, Eskalationsstufen und Fristen.
- Jede Bewertung muss nachvollziehbar dokumentiert sein, sonst kippt sie im Kunden- oder Zertifizierungsaudit.
IATF 16949 und VDA 6.3: Anforderungen an die Lieferantenbewertung
IATF 16949 ist der internationale Qualitätsmanagementstandard der Automobilindustrie. Er verlangt von jedem zertifizierten Unternehmen ein Lieferantenmanagementsystem mit Auswahl, Bewertung, Überwachung und Entwicklung der Lieferanten. Die Norm beschreibt das Wie nicht im Detail, sondern fordert einen nachweisbaren Prozess.
VDA 6.3 ist der deutsche Standard für Prozessaudits. Er bewertet Prozesse in sieben Kategorien, von der Produktentwicklung über die Beschaffung bis zum Kundenservice. Jede Frage wird mit einer Punktzahl von null bis zehn bewertet, daraus entsteht eine Prozentzahl und eine Einstufung.
Für bayerische Zulieferer greifen beide Werke ineinander. IATF 16949 verlangt, dass Lieferanten bewertet werden. VDA 6.3 liefert das Werkzeug, mit dem diese Bewertung im Prozessaudit belastbar wird. Wer nur nach Gefühl bewertet, verliert spätestens im Kundenaudit.
Wichtig ist die Unterscheidung der Auditarten. Ein Systemaudit prüft das Managementsystem des Lieferanten, ein Prozessaudit einen konkreten Fertigungs- oder Dienstleistungsprozess. Ein Produktaudit prüft das Bauteil selbst. Die Lieferantenbewertung braucht alle drei Blickwinkel, gewichtet nach Risiko.
Was die Norm konkret fordert
IATF 16949 verlangt dokumentierte Auswahlkriterien für Lieferanten, eine laufende Leistungsbewertung und einen Prozess für Lieferantenentwicklung. Zu den Mindestkriterien zählen Produktqualität, Termintreue, Sonderlieferungen und Kostenverhalten. Auch die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen gehört dazu.
VDA 6.3 fordert eine Bewertung mit nachvollziehbarer Punktevergabe. Die Einstufung reicht von A bis C, wobei C-Lieferanten sofortige Maßnahmen auslösen. Der Standard verlangt zudem qualifizierte Auditoren mit dokumentierter Schulung.
Wer sich mit den Grundlagen der Lieferantenbewertung beschäftigt, findet in der Wikipedia zur Lieferantenbewertung Methoden und Kriteriensysteme, die sich auf beide Standards übertragen lassen. Für die Praxis heißt das: Kriterien festlegen, Gewichte vergeben, Ergebnisse dokumentieren.
Der bayerische Kontext
In Bayern liegen mehrere Werke der Fahrzeughersteller dicht beieinander: die BMW Group in München, Dingolfing, Regensburg und Landshut, Audi mit dem Stammwerk in Ingolstadt, MAN mit dem Nutzfahrzeugwerk in München.
Dazu kommt eine breite Zulieferkette, etwa ZF in Schweinfurt, Schaeffler in Herzogenaurach, Brose in Coburg oder Continental in Regensburg. Den größten Teil dieser Kette bilden mittelständische Betriebe, für die das Cluster Automotive der Bayern Innovativ GmbH die Branche bündelt. Die IHKs vor Ort, etwa in München und Nürnberg, beraten zu Lieferantenanforderungen.
Das erhöht den Audiddruck. Kunden fordern Lieferantenbewertungen nicht nur, sie prüfen sie. Ein bayerischer Zulieferer muss auf Verlangen zeigen, wie er seine eigenen Lieferanten bewertet und welche Maßnahmen daraus folgen.
Lieferantenbewertung Kriterien für bayerische Zulieferer
Die Kriterien müssen zum Produkt, zum Risiko und zur Kundenanforderung passen. Ein Serienteil für die Bremsanlage braucht andere Kriterien als eine Verpackung. Trotzdem gibt es einen Kern, der in fast jeder Bewertung auftaucht.
Qualität steht an erster Stelle. Gemessen wird sie über Fehlerraten, Reklamationen, ppm-Werte und die Fähigkeit, Qualitätsprobleme nachhaltig zu lösen. Ein Lieferant, der wiederholt nachbessern muss, verliert Punkte, auch wenn der Preis stimmt.
Logistik und Termintreue folgen dicht dahinter. Bewertet werden Liefertreue, Verpackungsqualität, Reaktionszeit bei Änderungen und die Fähigkeit, Mengenschwankungen aufzufangen. In der Automobilindustrie sind Bandstillstände teuer, deshalb wiegt Termintreue schwer.
Kosten und Preisverhalten gehören dazu, aber nicht allein. Bewertet werden Preisniveau, Preisstabilität, Kosten bei Änderungen und die Bereitschaft zu Kostensenkungen. Ein niedriger Preis nützt wenig, wenn Qualität und Termin nicht stimmen.
Technologie und Entwicklung sind für Zulieferer mit Entwicklungsanteil entscheidend. Bewertet werden Innovationskraft, Projektmanagement und die Fähigkeit, Änderungen schnell umzusetzen.
Compliance, Arbeitsschutz und Nachhaltigkeit
Gesetzliche Anforderungen sind kein Anhang, sondern Pflicht. Dazu zählen Umweltauflagen, Arbeitsrecht, Produktsicherheit und bei vielen Kunden auch Nachhaltigkeitskriterien.
Arbeitsschutz wird bei Audits zunehmend geprüft. Die BAuA - Themen - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bündelt die relevanten Themenfelder, von Gefährdungsbeurteilung bis Arbeitszeit. Wer Lieferanten bewertet, sollte prüfen, ob dort ein funktionierendes Arbeitsschutzsystem existiert.
Für die Bewertung von Lieferantenprozessen ist die BAuA - Arbeitsschutzorganisation - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine praktische Grundlage. Sie zeigt, welche organisatorischen Elemente ein Betrieb nachweisen muss, etwa Zuständigkeiten, Unterweisungen und Dokumentation.
Beim Thema Nachhaltigkeit und Compliance lohnt der Blick auf die Themenfelder der DIHK. Die DIHK-Kriterien für Lieferantenbewertung greifen Fragen auf, die auch der BME in seinen Empfehlungen behandelt: Rechtskonformität, Umweltverhalten und faire Geschäftspraktiken.
Kriterien mit Gewichtung
| Kriterium | Typische Gewichtung | Messgröße |
|---|---|---|
| Qualität | 30 bis 40 Prozent | ppm, Reklamationen, Auditnote |
| Logistik und Termin | 20 bis 30 Prozent | Liefertreue, Reaktionszeit |
| Kosten | 15 bis 25 Prozent | Preisniveau, Kosten bei Änderungen |
| Technologie | 10 bis 15 Prozent | Entwicklungsanteil, Projektleistung |
| Compliance und Arbeitsschutz | 5 bis 15 Prozent | Zertifikate, Auditergebnisse |
Die Gewichte hängen vom Bauteil ab. Bei sicherheitsrelevanten Teilen steigt die Qualität auf über 40 Prozent. Bei Standardteilen darf die Logistik stärker wiegen. Wichtig ist, dass die Gewichte dokumentiert und über die Zeit stabil bleiben.
Audits vorbereiten: Prozessaudit nach VDA 6.3 und Systemaudit nach IATF
Die Auditvorbereitung beginnt nicht eine Woche vor dem Termin. Sie beginnt mit der Frage, welche Prozesse geprüft werden und welche Nachweise es dafür gibt. Wer das vorher klärt, spart im Audit Tage.
Ein Prozessaudit nach VDA 6.3 folgt einem festen Ablauf. Zuerst wird der Prozess beschrieben und abgegrenzt. Dann werden die Fragen aus dem Fragenkatalog beantwortet, mit Belegen aus der laufenden Produktion. Am Ende steht die Bewertung mit Punkten und Einstufung.
Ein Systemaudit nach IATF prüft das Managementsystem als Ganzes. Es schaut auf Prozesse, Verantwortlichkeiten, Kennzahlen und Verbesserungen. Beide Audits überschneiden sich, ersetzen sich aber nicht.
Ablauf eines Prozessaudits in sieben Schritten
- Auditauftrag und Umfang mit dem Kunden oder der Einkaufsleitung klären.
- Prozess auswählen, der das höchste Risiko trägt.
- Auditor qualifizieren und Unabhängigkeit sicherstellen.
- Fragenkatalog vorbereiten und Belege vorab sichten.
- Audit vor Ort durchführen, Beobachtungen dokumentieren.
- Bewertung vergeben und Abweichungen klassifizieren.
- Maßnahmenplan mit Fristen und Verantwortlichen aufsetzen.
Die Bewertungsskala reicht von null für keine Konformität bis zehn für volle Konformität. Aus dem Durchschnitt entsteht die Prozentzahl. Liegt sie unter 80 Prozent, ist der Prozess nicht beherrscht. Dann folgt ein Maßnahmenplan mit Nachaudit.
Was Auditoren sehen wollen
Auditoren prüfen nicht die schöne Präsentation, sondern die Realität am Arbeitsplatz. Sie schauen auf Arbeitsanweisungen, Prüfmittel, Kennzeichnungen und die Frage, ob Mitarbeitende den Prozess kennen.
Wer sich vorbereitet, geht die Fragen vorher durch und sammelt Belege. Ein Audit, das ohne Überraschungen abläuft, ist kein Zufall, sondern Ergebnis von Vorbereitung.
Bewertungssystematik für mittelständische Zulieferer in Bayern
Ein mittelständischer Zulieferer in Bayern kann keine Konzernsystematik kopieren. Er braucht ein System, das mit begrenzten Ressourcen funktioniert und trotzdem auditfest ist.
Bewährt hat sich eine dreistufige Systematik. Stufe eins ist die Erstbewertung vor der Freigabe. Stufe zwei ist die laufende Bewertung mit Kennzahlen. Stufe drei ist die Eskalation bei schlechter Leistung.
Die Erstbewertung prüft Zertifikate, Finanzdaten, Kapazität und Referenzen. Die laufende Bewertung sammelt Daten aus Qualität, Logistik und Einkauf, meist quartalsweise. Die Eskalation greift, wenn ein Lieferant unter eine definierte Schwelle fällt.
Schwellenwerte festlegen
Schwellenwerte machen die Bewertung handhabbar. Ein Lieferant mit über 90 Prozent gilt als bevorzugt, zwischen 70 und 90 Prozent als bedingt freigegeben, unter 70 Prozent als gesperrt bis zur Nachbesserung.
Diese Werte müssen zum Unternehmen passen. Ein Zulieferer mit wenigen Lieferanten kann strenger bewerten als ein Betrieb mit hundert Lieferanten. Entscheidend ist, dass die Werte dokumentiert und einheitlich angewandt werden.
Lieferantenklassifizierung
Die Klassifizierung steuert den Einkauf. A-Lieferanten erhalten mehr Volumen und langfristige Verträge. B-Lieferanten bleiben im Portfolio, werden aber beobachtet. C-Lieferanten verlieren Neugeschäft, bis sie sich verbessern.
In Bayern hilft die Klassifizierung besonders, weil Einkauf und Qualität bei vielen Zulieferern über mehrere Standorte verteilt sind, etwa von Schweinfurt bis Rosenheim oder von Coburg bis Landsberg. Eine einheitliche Einstufung verhindert, dass ein Werk einen Lieferanten freigibt, während ein anderes ihn sperrt. Sie ist damit auch Grundlage der Jahresgespräche über Preise und Konditionen.
Dokumentation und Nachweisführung für Kunden und Zertifizierer
Dokumentation ist der Teil, der in der Praxis am häufigsten zu kurz kommt. Dabei entscheidet sie darüber, ob eine Bewertung im Audit Bestand hat.
Jede Bewertung braucht eine nachvollziehbare Datenbasis. Kennzahlen müssen aus einem System stammen, nicht aus einer Excel-Datei, die niemand mehr pflegt. Änderungen an Kriterien und Gewichten gehören versioniert.
Für Kunden zählt die Frage: Wie stellt der Lieferant sicher, dass seine eigenen Lieferanten die Anforderungen erfüllen? Die Antwort muss in wenigen Minuten belegbar sein. Ein Ordner mit Bewertungsbögen, Maßnahmenplänen und Auditberichten genügt, wenn er aktuell ist.
Checkliste für die Nachweisführung
- Lieferantenliste mit Klassifizierung und letztem Bewertungsdatum.
- Bewertungsbögen mit Kriterien, Gewichten und Punkten.
- Auditberichte nach VDA 6.3 mit Einstufung und Maßnahmen.
- Gültige Zertifikate, etwa ISO 9001 oder IATF 16949 der Lieferanten.
- Maßnahmenpläne mit Fristen, Verantwortlichen und Wirksamkeitsprüfung.
- Nachweise zu Arbeitsschutz und Compliance, etwa Gefährdungsbeurteilungen.
- Reklamationsstatistik und 8D-Berichte je Lieferant.
Diese Liste ist bewusst knapp. Wer sie vollständig pflegt, hat im Kunden- und Zertifizierungsaudit eine belastbare Basis. Alles Weitere ist Ausbau.
Aufbewahrung und Fristen
Aufzeichnungen müssen über den geforderten Zeitraum verfügbar sein. Kundenverträge und Normen nennen Fristen, oft mehrere Jahre. Wer Belege nur im Aktenschrank führt, verliert Zeit bei der Suche.
Sinnvoll ist eine digitale Ablage mit klaren Namen und Versionen. Ein Lieferant, der seine eigenen Nachweise nicht findet, wirkt unglaubwürdig.
Typische Schwachstellen und Maßnahmenpläne
In der Praxis wiederholen sich dieselben Schwächen. Wer sie kennt, kann gegensteuern, bevor der Auditor sie findet.
Die häufigste Schwäche ist eine Bewertung ohne Konsequenz. Punkte werden vergeben, aber niemand zieht Schlüsse. Der Lieferant bleibt im Portfolio, obwohl er seit Quartalen unter der Schwelle liegt.
Die zweite Schwäche ist die Datenlücke. Qualitätsdaten liegen in der Fertigung, Logistikdaten im Warenwirtschaftssystem, Preisdaten im Einkauf. Niemand führt sie zusammen. Die Bewertung wird dann geschätzt statt berechnet.
Die dritte Schwäche ist die fehlende Auditorqualifikation. Wer Prozessaudits durchführt, muss geschult sein und die Fragen des Katalogs verstehen. Ein ungeschulter Auditor produziert Ergebnisse, die keiner Prüfung standhalten.
Maßnahmenplan bei Abweichungen
Ein Maßnahmenplan braucht drei Dinge: eine klare Beschreibung der Abweichung, eine Frist und einen Verantwortlichen. Ohne Frist verliert der Plan seine Wirkung.
Bei schweren Abweichungen hilft eine Eskalationsstufe. Der Lieferant erhält eine Frist zur Nachbesserung, danach folgt ein Nachaudit. Bleibt die Verbesserung aus, greifen Vertragsstrafen oder eine Sperre.
Bei leichten Abweichungen genügt oft ein Termin mit dem Lieferanten. Wichtig ist, dass die Verbesserung geprüft wird. Eine Maßnahme ohne Wirksamkeitskontrolle ist keine Maßnahme.
Praxisbeispiel aus Mittelfranken
Ein Spritzgussbetrieb aus dem Raum Nürnberg liefert Bauteile an die BMW Group nach Regensburg und an ein Ingolstädter Werk. Im Quartalsbericht des Einkaufs fiel die Liefertreue unter die interne Schwelle.
Der Lieferant erhielt eine Frist zur Nachbesserung. Gemeinsam wurden Losgrößen und Pufferzeiten angepasst, danach folgte ein Nachaudit. Die Liefertreue stieg über die Schwelle, das Neugeschäft wurde wieder freigegeben.
Solche Fälle zeigen: Die Systematik wirkt nur, wenn jemand die Ergebnisse liest und handelt. Die Bewertung ist kein Selbstzweck, sondern Steuerungsinstrument.
Häufige Fragen
Welche Kriterien muss eine Lieferantenbewertung nach IATF 16949 mindestens enthalten? Mindestens Qualität, Termintreue, Kostenverhalten und Sonderlieferungen. Dazu kommen gesetzliche Anforderungen und, je nach Kunde, Nachhaltigkeitskriterien. Die Kriterien müssen dokumentiert und einheitlich angewandt werden.
Was unterscheidet ein Prozessaudit nach VDA 6.3 von einem Systemaudit? Das Prozessaudit bewertet einen konkreten Ablauf mit Punkten von null bis zehn. Das Systemaudit prüft das Managementsystem als Ganzes. Beide ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht.
Wie oft sollten bayerische Zulieferer ihre Lieferanten bewerten? Eine laufende Bewertung erfolgt meist quartalsweise, die Erstbewertung vor der Freigabe. Bei risikoreichen Teilen sind kürzere Intervalle sinnvoll. Entscheidend ist die nachvollziehbare Dokumentation.
Welche Rolle spielen Arbeitsschutz und Compliance in der Bewertung? Sie sind Pflichtkriterien, auch wenn sie nicht direkt die Produktqualität betreffen. Nachweise zu Gefährdungsbeurteilungen und Rechtskonformität gehören in die Lieferantenakte.
Was passiert, wenn ein Lieferant die Schwelle unterschreitet? Er erhält eine Frist zur Nachbesserung und einen Maßnahmenplan. Bleibt die Verbesserung aus, folgen Nachaudit, Sperre oder Vertragsstrafen. Die Eskalation muss vorher definiert sein.
Wie lange müssen Bewertungsunterlagen aufbewahrt werden? Die Fristen ergeben sich aus Kundenverträgen und Normvorgaben und liegen oft bei mehreren Jahren. Eine digitale, versionierte Ablage erleichtert den Nachweis im Audit.